Meta-Tags sind Rechtsverletzung

Lese gerade wieder etwas von Meta-Tags und Rechtsverletzung. Echt unglaublich, wie rückständig unsere Gerichtsbarkeit ist. Meta-Tags sind bei den Suchmaschinen sowas von out. Da wird über Dinge gerichtet und entschieden die von der Entwicklung im Internet schon lange überholt worden sind. Unsere Rechtsprechung ist m. E. leider nicht mehr in der Lage mit der schnellen Entwicklung im Internet Schritt zu halten. Nicht zuletzt deshalb konnte sich überhaupt dieser Online Abmahnwahn so geschwind ausbreiten.

Werft einfach mal einen Blick auf die fast 3 Jahre alten Gedanken von Wolfgang Flamme im MEX-Blog. Dieser Beitrag ist so aktuell wie nie. Auf den Beitrag aufmerksam gemacht wurde ich übrigens durch einen Hinweis von Rettet das Internet. Ebenfalls ein Leserunde wert.

Unsere Gesetzesformulierungen werden zunehmend von rasanten Entwicklungen rechts überholt, mit jeder Verfeinerung und Spezifizierung tun sich zunehmend neue Lücken und ungeklärte Fragen auf.

Ich möchte ergänzend hinzufügen, dass nicht nur von rechts sondern auch von links überholt wird. Und mittlerweile, vor allem in SEO-Kreisen, sogar mit Links ;-)

Ein Lichtblick in dem Zusammenhang sei erwähnt, unsere Bundesjustizministerin will Abmahnkosten zum Schutz von Privatleuten deckeln. Ein solcher Schritt wäre das richtige Zeichen, aber ob und wie und wann das was wird steht noch in den Sternen.

via muepe (Meta-Tags sind Rechtsverletzung )

2 Gedanken zu „Meta-Tags sind Rechtsverletzung“

  1. 1. Es dauert bis der BGH mal entscheidet. Im Bereich Jura ist Schnelligkeit ein anderer Maßstab.
    2. Ist das „nur“ ein Versäumnisurteil (VU). Eventuell gibt es gar keine inhaltliche Prüfung und Entscheidungsgründe (je nach Situation). Bis das der erste Senat bekannt gibt, dauert dies erfahrungsgemäß nochmals einige Zeit. Insofern ist der bestimmende Titel etwas vorschnell.
    3. Rechtlich interessant ist die Frage dennoch, da beispielsweise Keyword-Advertising mit geschützten Kennzeichen ähnlich – oder zumindest mit ähnlichen Argumenten – zu beurteilen sein dürfte.
    Und das ist auch suchmaschinentechnisch nicht „Schnee von gestern“.
    4. Bleibt nur zu hoffen, dass die BGH-Richter sich im Detail mit der tatsächlichen Sachlage auseinandergesetzt haben und eine damit vernünftige und vertretbare Entscheidung fällen.

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  2. Pingback: XPlus-Web

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