CatchAll Falle
Wieder so eine Gerichtsentscheidung die belegt, dass unsere Justiz mit der Expansionsgeschwindigkeit unserer Informationsgesellschaft nicht mehr Schritt halten kann: Catch-All-Funktion soll Namensverletzung darstellen. Der sich beschleunigende technologische Fortschritt ist den deutschen Gerichten anscheinend schon längst enteilt, anders sind derart peinliche und rückständige Ausrutscher nicht zu erklären.
Wenn das Schule macht, dann können wir die Catchall-Funktion gleich einmotten oder besser noch, gleich verbieten.
Related Articles:
Pingback | 3. Juni 2006 um 22:04 | individueller Pingbacklink
[…] Quelle: Härting Rechtsanwälte Siehe auch: