Mitstörerhaftung: Merchants - Affiliates 2:2

Im Duell um die Mitstörerhaftung zwischen Merchants und Affiliates steht es zur Zeit 2:2. Das OLG Köln hat über die mit Spannung erwartete Berufung gegen die Entscheidung des LG Köln in Sachen “Mitstörerhaftung des Merchants für seine Affiliates” geurteilt.

Diese Meinung hat nun auch das OLG Köln bestätigt und festgestellt, dass ein Affiliate stets als Beauftragter iSd. § 8 Abs.2 UWG zu sehen ist. Der Merchant haftet damit - unwiderlegbar, verschuldenslos und ohne Kenntnis - für sämtliche rechtswidrigen Handlungen seiner Affiliates.

Damit steht es nun Unentschieden, das OLG Frankfurt a.M. und das LG Hamburg verneinen die Mitstörerhaftung, das LG Berlin und das OLG Köln bejahen es. Auf eines kann man sich anscheinend immer verlassen, auf unsere Justiz und ihre Sachkompetenz und Einmütigkeit in Internetfragen ;-)

Ich habe mal ein wenig im Urteil gestöbert und muss sagen, einige Textpassagen haben mich schaudern lassen:

Jedenfalls spricht, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Eintrag im Google-Suchergebnis unter einer derart großen Zahl von Einträgen so weit vorne erscheint, wie der Link auf die Website der Beklagten, die Lebenserfahrung dafür, dass dieser Eintrag auf einer Manipulation des Suchergebnisses beruht. Für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung dieser Manipulation ist die Frage, ob sie durch Meta-Tagging, Keyword-Stuffing oder in anderer Weise erfolgt ist, unerheblich (so auch Ernst, aaO).

Wow, die Lebenserfahrung spricht also für eine Suchmaschinen-Manipulation. Ich frage mich, von wessen Lebenserfahrung da geredet wird. Ein wirklich tolles Argument im einem Umfeld, in dem selbst heute noch über Markennamen in Meta-Tags diskutiert wird und wo selbiges noch als Suchmaschinen-Manipulation angesehen wird, obwohl diese Technik schon seit Jahren von jedem halbwegs vernünftigen SEO als völlig nutz- und bedeutungslos eingeordnet wird.

Aber vom Prinzip ist der Ansatz nicht schlecht und beim Lesen des letzten Satzes deutet sich eine neue Gefahr für SEOs, Affiliates und ihre Merchants an. Die Justiz lernt dazu, es muss zukünftig mit immer mehr seo-technischen Argumenten und damit mit noch mehr Irrungen und Wirrungen bei den Urteilen rund um Markenrecht und Internet gerechnet werden. Da tun sich ganz neue berufliche Perspektiven auf, ich glaube ich sollte mal auf SEO-Gutachter umsatteln. Da dürfte demnächst ein großer Bedarf entstehen.

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26. Juni 2006     Läster-Ecke, Marken     Trackback-URL     kommentieren

1 Kommentar

  1. 1 nicozorn.com » Archiv » IWK 2006: Eindrücke vom ersten Tag:

    […] Am Nachmittag habe ich mir noch eine Diskussion zum Thema „Push vs. Pull Marketing“ angeschaut, die von Dimitrios Haratsis (Country Manager Spain, eprofessional GmbH) geleitet wurde. Im Kern ging es um die Frage, ob Merchants ihre Marken und ihre URL für Affiliates freigeben sollten oder nicht (Stichwort: Mitstörerhaftung) Marcus Koch, Mitglied der Geschäftsführung bei der Suchtreffer AG, war in diesem Punkt (wie man sich vorstellen kann) anderer Meinung als Michael Kruse, Country Manager bei Comission Junction. Suchtreffer will sich als Suchmaschinen-Marketing Agentur verständlicherweise nicht „die Butter vom Brot“ nehmen lassen und ist der Meinung, dass die Marken-Keywords und die URL in die Hände einer Agentur gehören, während CJ möglichst viele Keywords für seine Affiliates freischalten lassen möchte (ja, wer hätte das gedacht ;-). Beide Varianten haben natürlich Vor- und Nachteile, auch mit Blick auf den „Long Tail“ der Keywords (Keywordkombinationen aus z.B. 3 oder 4 Wörtern), den hunderte von Affiliates vermutlich besser abdecken können als eine Agentur - wobei das natürlich eine Frage der Agenturauswahl ist. Als Nachteil wurde von Marcus Koch das Thema Kontrollverlust aufgeführt (Affilates könnten z.B. mit Texten aus der alten Kampagne werben). Der Hinweis ist natürlich berechtigt, wenngleich ich in diesem Zusammenhang gerne auf den Fischmarkt und die Bombe im Long Tail verweise: “Kontrollierter Kontrollverlust. Oder wie sie lernen, die Bombe zu lieben“. […]

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