Abmahnung “Zur Linde”

Eine Abmahnung im Dorf um die Ecke. Das Abmahnwesen nimmt immer groteskere Züge an. Jetzt ist selbst der Gastwirt auf dem Dorfe nicht mehr vor den raffgierigen Abmahnern sicher. Heute lese ich im Westfalenblatt vom Fall “Zur Linde”. Gastwirt Rolf Ortmeyer aus Isselhorst soll windigem Rechtsanwalt, der im Auftrag des “Gaststätten- und Hotellerieverbandes Zur Linde” operiert, entweder 597,40 Euro + 81,43 Euro Gebühren für ein 30-jähriges Namensnutzungsrecht zukommen lassen oder den Namen der Gaststätte ändern.

Der dubiose Verein hat den Namen “Zur Linde” erst vor drei Jahren beim Deutschen Patent & Markenamt schützen lassen. Dagegen kann die Gaststätte auf eine über 300-jährige Geschichte zurückblicken. Irgendwas scheint faul am Markenrecht und Abmahnwesen. Ein lohnendes Geschäft für Massenabmahner. Es gibt in Deutschland locker über tausend Kneipen, Bars und Restaurants mit dem Namen “Zur Linde”.

Der Gastwirt will nicht zahlen und hat jetzt den ostwestfälischen Hotel- und Gaststättenverband zu Hilfe gerufen. Sollen die den Abzockern mal kräftig Feuer unter dem Hintern machen. Wäre interessant zu wissen, wieviele der abgemahnten Gastwirte schon gezahlt haben. Bei geschätzten 1000 Abmahnungen und 20 Prozent Konversion wären das knapp 680*200 = 136.000 Euro Einnahmen. Das ist modernes Raubrittertum. Andere würden für das Geld eine Bank überfallen und riskieren mehrere Jahre Gefängnis. Ich bin dafür, dass solche Abmahn-Abzocker ähnlich lange in den Knast gesteckt werden. Vielleicht kuriert das ja die Branche ;-)


7. November 2006     Läster-Ecke, Marken     Trackback-URL     kommentieren

18 Kommentare

  1. 1 reneg:

    Also ich finde das wirklich erschreckend und mir ist unverständlich warum dagegen nichts unternommen wird. Es scheint sich ja mittlerweile zur Geschäftsidee entwickelt zu haben und ich frage mich, ob nicht vielleicht schon Businesspläne gibt, in denen diese Art und Weise Geld zu verdienen schriftlich niedergelegt ist?

  2. 2 Basic Thinking Blog » Abmahnitis continues:

    […] kann die Gaststätte auf eine über 300-jährige Geschichte zurückblicken. Trackback-URL Gelesen: 1 heute:1 […]

  3. 3 Franz Arians:

    Es ist ein Kreuz mit den Anwälten, ich hab neulich eine vom Schutzverband Nürnberger Bratwürste kassiert. Muß ich bei Gelegenheit mal bloggen. Das wird “deftig” ;-)

  4. 4 * { jan-hinrich fehlis } » Blog Archive » Mahn mit, mahn ab, mahn kesser:

    […] Wusstet ihr das Anwälte in USA nicht den besten Ruf haben? Etwas, das aus Amerika kommt wird ja bekanntermaßen in Deutschland gern übernommen. So garantiert auch dieses Meinungsbild! Unsere deutschen Rechtsanwälte arbeiten zumindest schon fleissig daran. Dies wird ganz deutlich im folgenden Artikel von S-O-S SEO Blog: Eine Abmahnung im Dorf um die Ecke. Das Abmahnwesen nimmt immer groteskere Züge an. Jetzt ist selbst der Gastwirt auf dem Dorfe nicht mehr vor den raffgierigen Abmahnern sicher. Heute lese ich im Westfalenblatt vom Fall “Zur Linde”. Gastwirt Rolf Ortmeyer aus Isselhorst soll windigem Rechtsanwalt, der im Auftrag des “Gaststätten- und Hotellerieverbandes Zur Linde” operiert, entweder 597,40 Euro + 81,43 Euro Gebühren für ein 30-jähriges Namensnutzungsrecht zukommen lassen oder den Namen der Gaststätte ändern. […]

  5. 5 Janji:

    Wer sich fragt, wie ein so verbreiteter Name wie „Zur Linde“ ohne weiteres geschützt werden konnte, dem sie verraten, dass laut einer Mitarbeiterin des deutschen Patent- und Markenamtes in München, die Richtlinien lockererer gehandhabt werden: „Es werden Zurzeit Dinge geschützt, die es bisher nicht geschafft hätten.“

  6. 6 Kuroi Tenshi's darkness:

    Alle Gaststätten “Zur Linde” bitte umbenennen!

    Übrigens ist das mit dem Geld verdienen über Abmahnungen wirklich sehr einfach. Ganz ehrlich, aber das wisst ihr ja schon. Nur für alle Fälle, für die, die noch nicht ganz dahinter gekommen sein sollten bzw. weitere Anregungen und Ideen für ein e…

  7. 7 w4yne:

    Ich dachte es ist nur im Netz so schlimm geworden …, was daraus bloß werden soll :(

  8. 8 Sven Günzel:

    Mann mann, warum geht das denn schon so lange gut? Warum hat da nicht schon längst jemand den Hebel davor geschoben. Ich finde das eine bodenlose Unverschämtheit, wie manche pauschal mit der Abmahnkeule zuschlagen, ohne vorher auch nur einen Hinweis gegeben zu haben.
    Aber das mit “Zur Linde” entbehrt ja jeglicher Grundlage. 30 Jahre Nutzung - da hat man ja schon durch sowas wie Gewohnheitsrecht einen Anpsruch, oder?

  9. 9 Bettina:

    wo soll das eigentlich noch hinführen??? Diese Woche “zur Linde” und dann folgt: “zur Post”, “zur Eiche” und wenn nix mehr einfällt der “Dorfkrug”??? So langsam sollte der Abmahnwelle mal ein “P” davor gesetzt werden. Also nicht “Papwahnwelle”…ihr wisst schon, was ich meine!

  10. 10 Gerald:

    Es gibt jetzt ein Update. Dem Abmahner scheint die Sache zu heiss geworden zu sein, er möchte die Sache nicht weiter verfolgen und verzichtet auf seine Ansprüche. Der Gastwirt will aber nicht locker lassen und hinterhaken. So schnell kann aus einem Jäger ein Gejagter werden :)

  11. 11 Markus:

    Es wird wirklich immer schlimmer. Überall hört man nur noch: X, Y und Z wurden abgemahnt, A hat ein fehlerhaftes Impressum, B ungültige AGB und C verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Und fast immer sind die “Kleinen” betroffen, denen die Kosten von meist knapp 200 EUR (Verbraucherschutz) bis ca. 6.000 EUR (Markenrecht) wirklich weh tun und keine eigene Rechtsabteilung unterhaten um sich entsprechend wehren zu können. Hier MUSS endlich etwas unternommen werden!

  12. 12 Fridaynite:

    Sicherheitshalber empfehle ich, keine Domains mehr mit der Endung .de zu registrieren. Alle anderen Domain-Endungen sollten unter Pseudonym registriert werden. Nur so ist diesen Aasgeiern beizukommen. Dann können Sie abmahnen, wo der Pfeffer wächst.

  13. 13 Neulich aufm Amt… « … und danke für den vielen Fisch.:

    […] Das auf Amtswegen mal was querläuft ist bekannt. Neu ist, dass Beamte anscheinend nach dem Feierabend in ihre Schlafbehälter kippen ohne einmal eine Schenke zu sehen. Sont wäre es nicht zu dem Fall des Gastwirts Rolf Ortmeyer gekommen. Oder wie ist sonst zu erklären, dass der wohl nach Dorfkrug häufigste Gastronomiename “Zur Linde” vor drei Jahren beim Bundespatentamt angemeldet werden konnte? Glück für den “Gaststätten- und Hotellerieverband Zur Linde”, falls Betroffene aus Angst zahlen. Eine Rechung, wie lohnend so ein Vorgehen aus Sicht des Abmahners sein kann, wird auf dem S-O-S SEO Blog aufgestellt. Die IHK Hannover rät, nicht zu reagieren. (via) […]

  14. 14 Claudia:

    Die Welt steht Kopf, aber wen interessiert das?
    Das war auf keinen Fall - schon immer so!

  15. 15 Matthias:

    [ironie mod=on]”Zur Linde” ist nett. Aber so richtig drauf haben es die Abmahner nicht. An deren Stelle hätte ich es mit “MeKong” probiert. Es gibt deutlich mehr MeKongs (ca. 14.000). Zudem sind Chinesen schon Schutzgelderpressung gewohnt, zahlen daher schneller und klagen vor allem nicht vor einem deutschen Gericht. Key Word Reseach ist eben das A und O.[ironie mod=off]

  16. 16 » Abmahung aktuell: “Zur Linde” » Blog Archive » Premium Hosting Suchmaschinen Optimierung:

    […] Quelle: S-O-S SEO Blog - Abmahnung “Zur Linde” […]

  17. 17 fob:

    Bisschen gewagte Geschichte. Nach dem, was zur WM gelaufen ist, ist beim Markenrecht möglicherweise “einiges” möglich. Wenn beim Gasthof aber noch irgendwo eine Linde herumsteht, ist die Bezeichnung “zur Linde” (für “bei der Linde”) wohl ziemlich unproblematisch. Im Zweifel einfach mal eine anpflanzen oder ein Schild aufstellen, um darauf hinzuweisen, was für ein schönes Exemplar dort mal gestanden hat ;-)

  18. 18 Schluckspecht:

    Es ist verwunderlich, dass professionelle Abmahner noch nicht auf den Gedanken gekommen sind, im Auftrag des Leibhaftigen so Kürzel wie “666″ oder “das Tier” bei denjenigen abzumahnen, die davon Gebrauch machen. Ist eine bisher unerschlossene Geldquelle.

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