SEO ist eine Kunst für sich
Thomas Schwenke von Advisign hat mich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Rostock aufmerksam gemacht, die in SEO-Kreisen für Vergnügen sorgen dürfte: Schutz suchmaschinen-optimierter Webseiten als Sprachwerke.
Ich wusste es schon immer, gutes SEO ist eine echte Kunst. Und das Oberlandesgericht weiss das zu würdigen. Endlich fühle ich mich als Wort-Künstler bestätigt ;-)

Kommentar | 12. Juli 2007 um 18:58 | individueller Kommentarlink
Schöner Beitrag… Ist das nicht die Würdigung, die man sich als SEO immer gewünscht hat :-)
Pingback | 12. Juli 2007 um 21:30 | individueller Pingbacklink
[…] Die Infos zum Schutze suchmaschinenoptimierter Webseiten als Sprachwerk habe ich soeben im SOS SEO-Blog entdeckt. […]
Pingback | 12. Juli 2007 um 21:41 | individueller Pingbacklink
[…] Die Infos zum Schutze suchmaschinenoptimierter Webseiten als Sprachwerk habe ich soeben im SOS SEO-Blog entdeckt. […]
Kommentar | 13. Juli 2007 um 14:03 | individueller Kommentarlink
… na das ist ja mal wieder inspirierend, Danke für die Aufklärung - hab mir mal spontan sprachwerk.eu geschnappt ;-)
Pingback | 13. Juli 2007 um 14:56 | individueller Pingbacklink
[…] Die Details zum Urteil des Oberlandgericht Rostock gibt´s bei Ra Dr. Bahr - aufgesammelt habe ich den Hinweis auf den “künstlerisch-schöpferischen” Aspekt von Suchmaschinenoptimierung Content bei Gerald unter “SEO ist eine Kunst für sich“. Beim Recherchieren zum Thema bin ich noch über eine Promotion Leseprobe vom Rechtsanwalt Dr. Michael Rath mit Namen “Das Recht der Internet Suchmaschinen” als PDF gestolpert - sieht beim ersten Überfliegen auch ganz lesenswert aus … […]
Kommentar | 13. Juli 2007 um 19:28 | individueller Kommentarlink
Das Urteil ist auch der Hammer. Wo soll der schutz herkommen?
Pingback | 28. Juli 2007 um 16:54 | individueller Pingbacklink
[…] Überhaupt liebe ich doppeldeutige Verlinkungen a la Billige Tore, nacktes Fleisch oder pralle Möpse. Denn erst hier zeigt sich, dass SEO eine Kunst für sich ist […]
Kommentar | 1. August 2007 um 23:25 | individueller Kommentarlink
Ganz klar ist SEO als Kunstwerk zu betrachten.
Nur leider hat es die Wirtschaft in angemessenem Masse noch nicht begriffen die SEO-Freaks zu würdigen.
Sicher, die Großen schon, aber davon auch nur ein paar.
Ich selber beschäftige mich tagtäglich mit SEO, bin mit Sicherheit nicht der Beste, sicher auch kein Greenhorn, aber so richtig begreifen tue ich diese Kunst der Suchmaschinenoptimierung immer noch nicht.
Ebenso die manchmal stündlich schwankenden PR’s verschiedener Seiten.
Woran auch immer dies liegt und Schutz hin, Schutz her, ich denke dass uns in Zukunft noch ganz andere Herausforderungen zur Platzierung von Seiten im Netz fordern werden.
Dieses Gerichtsurteil wird nur ein Anfang sein, obwohl es meines Erachtens nicht wirklich korrekt ist.
Andreas Herrmann
Kommentar | 26. Januar 2008 um 22:20 | individueller Kommentarlink
Die meisten Seos sind aber auch ganz bewandert in ihrem sprachlichen Dasein…ich halte das Urteil für sehr unterhaltsam, wenn auch nicht wirklich richtig. Wenn das nun schon unter Schutz gestellt wird, was folgt dann als nächstes?
Grüße, Chris