Googeln verboten

Früher war Suchen angesagt, heute googlet man. Das Verb (Tätigkeitswort) „to google“ wird immer mehr zum Synonym für „to search“ und bringt damit den Markeninhaber Google schwer in die Bredouille. Mittlerweile wurde der Begriff in das Merriam-Webster’s Collegiate Dictionary aufgenommen und damit zum Alltagswort erhoben. Doch anstatt sich über diese Ehre zu freuen bereiten solche Aktionen Google große Sorgen.

Die Eintragung einer Marke kann auf Antrag gelöscht, wenn die Marke zur gebräuchlichen Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung an sich geworden ist.

Durch den alltäglichen Gebrauch des Verbs “to google” sieht Google seine Markenrechte gefährdet, denn die generische Nutzung eines Begriffs kann zu dessen Löschung aus dem Markenregister führen.

Auch im deutschsprachigen Raum sieht es nicht viel besser aus, so hat der Duden schon 2004 das Wort „googeln“ in seinen Wortschatz mit aufgenommen:

goo|geln [‚gu:gln] (mit Google im
Internet suchen); ich goog[e]le;
Goo|gle® [‚gu:gl] ohne Artikel
(Internetsuchmaschine).

Damit kann es Google irgendwann so ergehen wie Sony mit dem „Walkman“ oder Beiersdorf mit dem „Tesa-Film“. Kein Wunder also, dass bei Google googlen nicht mehr erwünscht ist.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema gab es im Nov. 2005 bei LAW WORLD.

8 Gedanken zu „Googeln verboten“

  1. Ja, ein „magisches“ Wort – Was taten wir alle vorher, bevor wir sagten:“Ich google mal“? Klar – Da haben wir´s so gewußt und nicht rumgesucht ;.)))

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