Abmahnung „Zur Linde“

Eine Abmahnung im Dorf um die Ecke. Das Abmahnwesen nimmt immer groteskere Züge an. Jetzt ist selbst der Gastwirt auf dem Dorfe nicht mehr vor den raffgierigen Abmahnern sicher. Heute lese ich im Westfalenblatt vom Fall „Zur Linde“. Gastwirt Rolf Ortmeyer aus Isselhorst soll windigem Rechtsanwalt, der im Auftrag des „Gaststätten- und Hotellerieverbandes Zur Linde“ operiert, entweder 597,40 Euro + 81,43 Euro Gebühren für ein 30-jähriges Namensnutzungsrecht zukommen lassen oder den Namen der Gaststätte ändern.

Der dubiose Verein hat den Namen „Zur Linde“ erst vor drei Jahren beim Deutschen Patent & Markenamt schützen lassen. Dagegen kann die Gaststätte auf eine über 300-jährige Geschichte zurückblicken. Irgendwas scheint faul am Markenrecht und Abmahnwesen. Ein lohnendes Geschäft für Massenabmahner. Es gibt in Deutschland locker über tausend Kneipen, Bars und Restaurants mit dem Namen „Zur Linde“.

Der Gastwirt will nicht zahlen und hat jetzt den ostwestfälischen Hotel- und Gaststättenverband zu Hilfe gerufen. Sollen die den Abzockern mal kräftig Feuer unter dem Hintern machen. Wäre interessant zu wissen, wieviele der abgemahnten Gastwirte schon gezahlt haben. Bei geschätzten 1000 Abmahnungen und 20 Prozent Konversion wären das knapp 680*200 = 136.000 Euro Einnahmen. Das ist modernes Raubrittertum. Andere würden für das Geld eine Bank überfallen und riskieren mehrere Jahre Gefängnis. Ich bin dafür, dass solche Abmahn-Abzocker ähnlich lange in den Knast gesteckt werden. Vielleicht kuriert das ja die Branche ;-)

18 Gedanken zu „Abmahnung „Zur Linde““

  1. Also ich finde das wirklich erschreckend und mir ist unverständlich warum dagegen nichts unternommen wird. Es scheint sich ja mittlerweile zur Geschäftsidee entwickelt zu haben und ich frage mich, ob nicht vielleicht schon Businesspläne gibt, in denen diese Art und Weise Geld zu verdienen schriftlich niedergelegt ist?

    Antworten
  2. Pingback: * { jan-hinrich fehlis } » Blog Archive » Mahn mit, mahn ab, mahn kesser
  3. Wer sich fragt, wie ein so verbreiteter Name wie „Zur Linde“ ohne weiteres geschützt werden konnte, dem sie verraten, dass laut einer Mitarbeiterin des deutschen Patent- und Markenamtes in München, die Richtlinien lockererer gehandhabt werden: „Es werden Zurzeit Dinge geschützt, die es bisher nicht geschafft hätten.“

    Antworten
  4. Mann mann, warum geht das denn schon so lange gut? Warum hat da nicht schon längst jemand den Hebel davor geschoben. Ich finde das eine bodenlose Unverschämtheit, wie manche pauschal mit der Abmahnkeule zuschlagen, ohne vorher auch nur einen Hinweis gegeben zu haben.
    Aber das mit „Zur Linde“ entbehrt ja jeglicher Grundlage. 30 Jahre Nutzung – da hat man ja schon durch sowas wie Gewohnheitsrecht einen Anpsruch, oder?

    Antworten
  5. wo soll das eigentlich noch hinführen??? Diese Woche „zur Linde“ und dann folgt: „zur Post“, „zur Eiche“ und wenn nix mehr einfällt der „Dorfkrug“??? So langsam sollte der Abmahnwelle mal ein „P“ davor gesetzt werden. Also nicht „Papwahnwelle“…ihr wisst schon, was ich meine!

    Antworten
  6. Es gibt jetzt ein Update. Dem Abmahner scheint die Sache zu heiss geworden zu sein, er möchte die Sache nicht weiter verfolgen und verzichtet auf seine Ansprüche. Der Gastwirt will aber nicht locker lassen und hinterhaken. So schnell kann aus einem Jäger ein Gejagter werden :)

    Antworten
  7. Es wird wirklich immer schlimmer. Überall hört man nur noch: X, Y und Z wurden abgemahnt, A hat ein fehlerhaftes Impressum, B ungültige AGB und C verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Und fast immer sind die „Kleinen“ betroffen, denen die Kosten von meist knapp 200 EUR (Verbraucherschutz) bis ca. 6.000 EUR (Markenrecht) wirklich weh tun und keine eigene Rechtsabteilung unterhaten um sich entsprechend wehren zu können. Hier MUSS endlich etwas unternommen werden!

    Antworten
  8. Sicherheitshalber empfehle ich, keine Domains mehr mit der Endung .de zu registrieren. Alle anderen Domain-Endungen sollten unter Pseudonym registriert werden. Nur so ist diesen Aasgeiern beizukommen. Dann können Sie abmahnen, wo der Pfeffer wächst.

    Antworten
  9. Pingback: Neulich aufm Amt… « … und danke für den vielen Fisch.
  10. [ironie mod=on]“Zur Linde“ ist nett. Aber so richtig drauf haben es die Abmahner nicht. An deren Stelle hätte ich es mit „MeKong“ probiert. Es gibt deutlich mehr MeKongs (ca. 14.000). Zudem sind Chinesen schon Schutzgelderpressung gewohnt, zahlen daher schneller und klagen vor allem nicht vor einem deutschen Gericht. Key Word Reseach ist eben das A und O.[ironie mod=off]

    Antworten
  11. Bisschen gewagte Geschichte. Nach dem, was zur WM gelaufen ist, ist beim Markenrecht möglicherweise „einiges“ möglich. Wenn beim Gasthof aber noch irgendwo eine Linde herumsteht, ist die Bezeichnung „zur Linde“ (für „bei der Linde“) wohl ziemlich unproblematisch. Im Zweifel einfach mal eine anpflanzen oder ein Schild aufstellen, um darauf hinzuweisen, was für ein schönes Exemplar dort mal gestanden hat ;-)

    Antworten
  12. Es ist verwunderlich, dass professionelle Abmahner noch nicht auf den Gedanken gekommen sind, im Auftrag des Leibhaftigen so Kürzel wie „666“ oder „das Tier“ bei denjenigen abzumahnen, die davon Gebrauch machen. Ist eine bisher unerschlossene Geldquelle.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar