web1 abmahnung revisited

Erinnert sich noch wer an die web1 Abmahnung? Vor knapp einem Jahr gab es Berichte über eine dubiose Abmahnung für Confixx-Nutzer, wo einem Webmaster für die Verwendung der Subdomain „web1“ Geld aus der Tasche gezogen werden sollte?

Dies war damals nicht der einzige Fall, aber so richtig publik wurden die anderen Fälle nicht. Die Blogosphäre war leicht getroffen, aber nicht erschüttert, denn bevor sich die Geschichte zur Welle ausbreiten konnte, vermeldete Gulli Entwarnung. Die damals in Umlauf befindlichen 178,50 € an Abmahngebühren für die Opfer ließen die Sache sowieso ziemlich „dünn“ aussehen.

Leider sind durch die Entwarnung einige Dinge verloren gegangen. Zum einen die Frage, wieviel Webmaster überhaupt in den Genuss einer Abmahnung gekommen sind, zum zweiten die Erkenntnis, dass anscheinend in den Wochen zuvor mit ganz anderen Beträgen hantiert wurde, siehe Kommentar Augsblog mit 1867,11 € Gebühren. Von einem weiteren Fall, bei dem es um Forderungen in Höhe von rund 1500 € ging, habe ich gestern durch Jochen Jüngst von Dörre Rechtsanwälte erfahren.

Hierbei sollte der Betreiber der Website www.brainblog.de zur Kasse gebeten werden. Dem gefiel das aber gar nicht und so setzte er sich mit einer Klage wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung zur Wehr. Denn auch wenn er nicht an den Abmahner gezahlt hatte, so saß er doch auf den Rechtsanwaltskosten fest. Am 19.09.2007 verhandelte das Landgericht Braunschweig den Fall und entschied, dass der Abmahner für die gegnerischen Anwaltskosten in Höhe von 985,40 € aufkommen müsse.

Aus nur für Juristen verständlichen, eher formalen Gründen, durften sich die Prozessbeteiligten am Ende die Prozesskosten teilen. Damit kostete die ganze Angelegenheit den Kläger in Summe ca. 200 € (und einige Nerven), der Spass sollte es ihm aber wert gewesen sein. Insbesondere weil endlich einmal ein Abmahner einen auf den Deckel bekommen hat und selber zahlen durfte. Ein PDF mit dem Urteil habe ich auch hier liegen, müsste das aber noch an ein paar Stellen schwärzen, um es offen auslegen zu können.

2 Gedanken zu „web1 abmahnung revisited“

  1. Hi Gerald,
    hast Du ne AZ-Nummer?
    Würde mich mal interessieren, bzw. meinen Anwalt ;-) Hatten letztens nämlich auch einen ähnlichen Fall, zum Schluss blieben dann die Anwaltskosten ( die interessanterweise 50 Euro unter den Gesamtkosten der Kostennote der Abmahnung waren) über….

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