Schenkkreise verurteilt
Interessante Neuigkeiten aus Juristenkreisen. Das law blog berichtete heute von einem richtungweisenden Urteil in Bezug auf Schenkkreise. Wer in einem Schenkkreis Geld gelassen hat, kann es von dem “Beschenkten” zurückfordern. Die Geldempfänger können sich nicht darauf berufen, der Schenker habe das System durchschaut. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Pressemitteilung). Na, da kommt dann ja Freude …