Googeln verboten
Früher war Suchen angesagt, heute googlet man. Das Verb (Tätigkeitswort) “to google” wird immer mehr zum Synonym für “to search” und bringt damit den Markeninhaber Google schwer in die Bredouille. Mittlerweile wurde der Begriff in das Merriam-Webster’s Collegiate Dictionary aufgenommen und damit zum Alltagswort erhoben. Doch anstatt sich über diese Ehre zu freuen bereiten solche Aktionen Google große Sorgen.
Die Eintragung einer Marke kann auf Antrag gelöscht, wenn die Marke zur gebräuchlichen Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung an sich geworden ist.
Durch den alltäglichen Gebrauch des Verbs “to google” sieht Google seine Markenrechte gefährdet, denn die generische Nutzung eines Begriffs kann zu dessen Löschung aus dem Markenregister führen.
Auch im deutschsprachigen Raum sieht es nicht viel besser aus, so hat der Duden schon 2004 das Wort “googeln” in seinen Wortschatz mit aufgenommen:
goo|geln ['gu:gln] (mit Google im
Internet suchen); ich goog[e]le;
Goo|gle® ['gu:gl] ohne Artikel
(Internetsuchmaschine).
Damit kann es Google irgendwann so ergehen wie Sony mit dem “Walkman” oder Beiersdorf mit dem “Tesa-Film”. Kein Wunder also, dass bei Google googlen nicht mehr erwünscht ist.
Einen ausführlichen Artikel zum Thema gab es im Nov. 2005 bei LAW WORLD.





August 10th, 2006 at 16:32
[...] [via S-O-S SEO Blog] [...]
August 13th, 2006 at 09:12
Ja, ein “magisches” Wort – Was taten wir alle vorher, bevor wir sagten:”Ich google mal”? Klar – Da haben wir´s so gewußt und nicht rumgesucht ;.)))
August 13th, 2006 at 15:24
Hm … ich dachte “Walkman” darf nach wie vor ausschließlich Sony für seine Kasettenabspielgeräte verwenden. Hat sich das geändert?
August 14th, 2006 at 16:44
[...] Google hat das geschafft, was nur wenige Unternehmen vor ihm geschafft haben: Sein Name hat als Verb in die Alltagssprache Eingang gefunden. “googeln” – oder englisch “to google” – schaffte es als Synonym für “suchen” in diverse Einträge in Wörterbücher, wie z.B. das renomierte Oxford Dictionary. Der deutsche Duden hat das Wort “googeln” bereits im Jahr 2004 in seinen Wortschatz aufgenommen. Ein Zustand, der das Herz eines jeden Marketing-Affinen Menschen höher schlagen lassen sollte. Nun soll es sich nach dem Willen der Google-Anwälte ausgegoogelt haben. Wie der Independent berichtete, haben sie Warnbriefe an verschiedene Medienunternehmen geschickt, um die Betreiber darüber aufzuklären, was Google als angemessene Verwendung des Wortes “Google” [TM] sieht. [...]
August 16th, 2006 at 12:35
[...] Wenn es nach den Google Anwälten geht, müsste ich mein Blog-Motto “Googeln bis der Arzt kommt” umbenennen in “Mit Google im Internet suchen bis der Arzt kommt” – o.k. dann hätte ich zwar ein interessantes Keyword (Internet) mehr auf jeder Seite, saublöd klingts trotzdem … Hintergrund ist die berechtigte Angst von Google, daß bei zu starker Verbreitung/Nutzung des Worte “googeln” im Sprachgebrauch der Markenschutz für Google nicht mehr greift wie ehemals bereits bei “Walkman” (Sony) oder “Tesa-Film” (Beiersdorf) und der Eintrag im Markenregister gelöscht wird … via Gerald im SOS-Blog mit “Googeln verboten” & Jens im GoogleWatcBlog mit “Ab sofort wird nur noch bei Google gegooglet” – wobei mir bei der “Anti-Duden-Protestschreibweise” von Jens immer “ganz komisch” wird ;-) [...]
August 16th, 2006 at 16:38
[...] Hintergrund: Google fürchtet um seinen Markenschutz (mehr dazu hier im S-O-S SEO Blog) und der Duden einen Rechtsstreit. [...]
August 16th, 2006 at 18:16
Ich werde dieses Verb nicht vermissen, da ich es nie verwendet habe.
November 30th, 2007 at 22:15
Hört doch mal meinen Beitrag zum “Googeln” unter “Sehen und Hören” auf meiner Website. (Trotzdem die Stimme leider etwas verzerrt ist.) Falls Ihr das hier lest. :-)